Rechtsprechung
VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asyl Irak; Zweitantrag; Yezide aus dem Scheichan-Gebiet; keine Gruppenverfolgung der Yeziden im Irak
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242
Auch kriminelle Gewalt dürfte bei der Feststellung, ob ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt, jedenfalls dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie nicht von einer der Konfliktparteien begangen wird (siehe zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24.6.2008, Az.: 10 C 43.07, juris). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, Rs. C-465/07, juris) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 Buchstabe c der Qualifikationsrichtlinie nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist. - BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242
Diese Auslegung entspricht im Wesentlichen derjenigen, die auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Juni 2008 (…a.a.O.) vorgenommen hat (vgl. hierzu auch Urteil des BVerwG vom 14.7.2009, Az.: 10 C 9.08, juris), wonach eine Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG als der Umsetzungsnorm zu Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie dann in Betracht kommt, wenn sich die allgemeine, von einem bewaffneten Konflikt ausgehende Gefahr so verdichtet, dass sie eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt.
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242
Nach der Konkretisierung, die diese Bestimmungen im Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996 (DVBl 1996 Seite 739) gefunden haben, ist Gegenstand des darin geregelten fachgerichtlichen Eilverfahrens die aufenthaltsbeendende Maßnahme, beschränkt auf die Frage ihrer sofortigen Vollziehbarkeit. - BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242
Das wäre dann anzunehmen, wenn der Antragsteller im Fall einer Abschiebung in den Irak dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98 - juris). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242
Sollte der infolge des genannten Erlasses bestehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, könnte der Antragsteller unter Berufung auf eine - in diesem Zeitpunkt bestehende - extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vom Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, NVwZ 2001 S. 1420). - BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242
Das Konzept der Gruppenverfolgung stellt der Sache nach eine Beweiserleichterung für den Asylsuchenden dar und steht insoweit mit dem Grundgedanken sowohl der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Qualifikationsrichtlinie in Einklang (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.4.2009 - 10 C 11.08).
- VG Oldenburg, 19.10.2011 - 3 A 2625/10 Gemessen an der geschätzten Zahl der im Irak lebenden Yeziden ergibt sich eine Relation von 800 : 200.000, was einem Verhältnis von 1 : 250 entspricht (zu diesem Ergebnis kommt das VG Ansbach, Beschluss vom 22. Juli 2010 - AN 9 S 10.30242 - juris; geht man von einer höheren Anzahl noch im Irak verbliebener Yeziden von 400.000 aus (so das Nds. OVG in seinem Urteil vom 19. März 2007 - 9 LB 373/06 - juris), so käme man sogar (nur) zu einer Relation von 1 : 500. Damit liegt die tatsächlich festgestellte Verfolgungsdichte - selbst unter Berücksichtigung einer Dunkelziffer - weit unter der kritischen Verfolgungsdichte, bei deren Vorliegen eine Gruppenverfolgung zu bejahen wäre.
Auch wenn fraglos davon auszugehen ist, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, ist deshalb in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung eine gegen die Yeziden gerichtete Gruppenverfolgung zu verneinen (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Urteile vom 29. Juli 2010 - 3 A 2861/09 - und vom 26. Oktober 2010 - 3 A 2566/09 - V.n.b.; so bereits auch Nds. OVG, Urteil vom 19. März 2007 - 9 LB 380/06 - juris; vgl. auch VG Ansbach, Beschluss vom 22. Juli 2010 - AN 9 S 10.30242 VG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juni 2010 - A 10 K 3473/09 - VG Augsburg, Urteil vom 26. August 2010 - Au 5 K 10.30207 - VG München, Urteil vom 6. Mai 2010 - M 16 K 09.50517- alle juris).
- VG Hannover, 27.10.2010 - 6 A 410/09
Asylanerkennung; Widerruf; Frist; Gruppenverfolgung; Yezide; Irak; Widerrufsfrist
Davon wird auch - soweit ersichtlich - allgemein in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen (VG Minden, Urt. v. 11.10.2010 - 1 K 1129/10.A -,VG Trier, Urt. v. 12.08.2010 - 2 K 482/10.TR -;VG Karlsruhe, Urt. v. 09.06.2010 - A 10 K 3473/09 -, VG Arnsberg, Urt. v. 23.04.2010 - 13 k 1944/09.A - VG Koblenz, Urt. v. 23.03.2010 - 1 K 1294/09.KO - VG Augsburg, Beschl. v. 23.03.2010 - Au 5 K 10.30056 - VG München, Urt. v. 16.03.2010 - M 4 K 10.30037 - VG Ansbach, Beschl. v. 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - Urt. v. 04.02.2010 - 14 K 09.30354 - alle zit. nach juris, ebenso wohl auch United Kingdom Asylum and Immigration Tribunal, Entsch. - VG Bayreuth, 11.10.2010 - B 3 K 09.30065
Gruppenverfolgung der Yeziden im Irak (verneint); geänderte Erlasslage für …
Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 09.06.2010 - A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - beide juris).
- VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30130
Gruppenverfolgung Yeziden im Irak/Distrikt Telkef (verneint)
Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 09.06.2010 - A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - beide juris). - VG Bayreuth, 08.07.2011 - B 3 K 10.30275
Keine Gruppenverfolgung der Yeziden im Irak (Sinjar)
Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 09.06.2010 - A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - beide juris). - VG Bayreuth, 04.07.2011 - B 3 K 10.30244
Gruppenverfolgung für Yeziden im Irak (verneint); Gefährdungslage in Mosul Stadt
Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 09.06.2010 - A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - beide juris). - VG Bayreuth, 30.06.2011 - B 3 K 10.30050
Gruppenverfolgung von Yeziden (verneint); Sicherheitslage in Telkef
Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 09.06.2010 - A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - beide juris). - VG Bayreuth, 18.02.2011 - B 3 K 10.30048
Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak/Sindjar (verneint)
Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 09.06.2010 - A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - beide juris). - VG Bayreuth, 22.11.2011 - B 3 K 11.30136 Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 9.6.2010, Az.: A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.7.2010, Az.: AN 9 S 10.30242 - beide juris).
- VG Bayreuth, 18.11.2011 - B 3 K 11.30081
Gruppenverfolgung von Yeziden im Sinjar (verneint)
Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass sich die Yeziden im Irak als religiöse Minderheit in einer immer noch vergleichsweise schwierigen Lage befinden, lassen die vorliegenden Erkenntnismittel den Schluss auf eine asylrelevante Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zu (vgl. VG Karlsruhe vom 09.06.2010 - A 10 K 3473/09; VG Ansbach vom 22.07.2010 - AN 9 S 10.30242 - beide juris). - VG Bayreuth, 12.08.2011 - B 3 K 10.30104
Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak/Shekhan (verneint)
- VG Bayreuth, 11.10.2010 - B 3 K 09.30107
Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Irak, Yeziden, Gruppenverfolgung, …